Zur Startseite
 

Kommunikation

MEDIATION

Kommunikation umfasst jegliche Form menschlicher Verständigung. Dabei findet nicht nur ein Austausch von Informationen, sondern auch eine soziale Interaktion statt. Kommunikation ist ein komplexes Zusammenspiel von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Werten. In Konfliktsituationen verhindern Kommunikationsbarrieren kooperatives Verhalten. Mediation kann die Konfliktparteien dabei unterstützen, zu einer konfliktfreien Kommunikation zurückzufinden.

Bei der Mediation (lateinisch Vermittlung) handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Streitparteien mit Hilfe eines professionellen Mediators ihre Konflikte aufarbeiten und individuelle Lösungen finden. Am Ende des Mediationsprozesses steht eine Vereinbarung, in der sich alle Parteien wiederfinden und so statt Sieger und Verlierer auf allen Seiten Gewinner schafft. Mediation kann in Erbschaftsangelegenheiten, bei Trennungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Übernahmen, aber auch bei Projektentwicklungen, Bürgerbeteiligungen, betrieblichen Konflikten und vielen anderen Zwisten Anwendung finden.


Prinzipien der Mediation
Die Mediation beinhaltet die Grundprinzipien Offenheit und Informiertheit, Vertraulichkeit, Allparteilichkeit, Eigenverantwortung, Freiwilligkeit und rechtliche Informationen, denen die Parteien zustimmen müssen, wenn sie sich für dieses Verfahren entscheiden. So verpflichten sie sich, gegenseitig alle entscheidungsrelevanten Informationen und Fakten überprüfbar offenzulegen. Für die Mediatoren gehört die Verschwiegenheit grundsätzlich zur Pflicht, die Parteien können diese vereinbaren.

Die Konfliktparteien müssen ihre Interessen und Bedürfnisse weiterhin eigenständig wahrnehmen können. Möchten sie das Verfahren beenden, ist ihnen dies jederzeit möglich. Ein Eckpfeiler stellt die Allparteilichkeit des Mediators dar. Er vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei, sondern versteht beide Parteien. In der Mediation gilt nicht der Leitsatz entweder - oder, sondern der Grundsatz das Eine und das Andere.

Bevor die Parteien die erarbeitete Vereinbarung unterzeichnen, sollten sie sich parteilich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, um die gesetzlichen Regelungen für ihren Konflikt und die rechtlichen Konsequenzen zu kennen.


Die fünf Prozessphasen
Die Mediation ist in der Regel in fünf Phasen gegliedert. Zunächst informiert der Mediator die Parteien über das Verfahren und seine Prinzipien, klärt den bisherigen Stand der Situation, erfragt die Ziele und Erwartungen und verständigt sich mit den Parteien über die Regeln des Verfahrens. Bei wirtschaftlich relevanten Sachverhalten schließen die Parteien anschließend mit dem Mediator einen Mediationsvertrag, das sogenannte Arbeitsbündnis, der die Prinzipien ausführt und die Rechte und Pflichten des Mediators und der Medianten schriftlich fixiert.

In der zweiten Phase werden die Themenbereiche, die geklärt werden sollen, erarbeitet und der Sachverhalt ermittelt.

Die dritte Phase dient der Konflikterhellung und der Bearbeitung der strittigen Themenbereiche. Hier findet ein Wechsel von der Positions- zur Interessenebene statt, in der die Wünsche, Interessen und Hintergründe sichtbar werden. Dabei geht es auch um die Klärung der Frage, wie sich die Konfliktparteien ihre Zukunft vorstellen. Die Parteien sollen sowohl ein Verständnis ihrer selbst als auch des anderen und dessen Sichtweisen entwickeln.

In der vierten Phase werden zunächst im Brainstorming Lösungsmöglichkeiten gesammelt, ohne diese zu bewerten. Erst nachdem die Sammlung abgeschlossen ist, wählen die Medianten die aussichtsreichsten Ideen aus.

Anschließend verhandeln die Konfliktparteien eine gemeinsame Lösung und vereinbaren diese vorläufig. Spätestens jetzt sollte auch die Beratung durch Außenanwälte erfolgen.

In der fünften Phase bringen die Parteien, in der Regel mit Hilfe der Außenanwälte, die einverständlich erarbeitete Lösung in die rechtlich verbindliche Form. Im Falle von Grundstücksangelegenheiten, güterrechtlichen Fragen oder Erbverträgen wäre dies die notarielle Beurkundung.


Anwendungsbereiche der Mediation

  • in Familien z. B. bei Trennung und Scheidung
  • bei erbrechtlichen Konflikten
  • bei Konflikten im Bauwesen und in Projektentwicklungen
  • in Unternehmen und Gesellschaften
  • in Familienunternehmen und bei Fragen der Unternehmensnachfolge
  • bei Nachbarschaftskonflikten


Was kostet Mediation?
Mediation wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz ist abhängig von der Anzahl der Beteiligten und der Komplexität der Streitfragen. Von jeder Sitzung wird vom Mediator ein schriftliches Protokoll erstellt und allen Beteiligten ausgehändigt.


DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

Unternehmen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Deutschland fehlen gute Fachkräfte. Ausländische Fach- und Führungskräfte haben daher im Arbeitsmarkt gute Chancen, sofern sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Ohne diese bleibt ihnen die Partizipation am beruflichen und gesellschaftlichen Leben verwehrt. Als qualifizierte Lehrkraft unterrichte ich in fachspezifischen Sprach- und Integrationskursen der Berufsfelder Pflege- und Gesundheitswesen, Wirtschaft und Immobilienwirtschaft.

 
Startseite | Veröffentlichungen | Redaktion | Kommunikation | Zur Person | Links | Kontakt / Impressum |Datenschutz | © 2024 | Webdesign Markgrafik